Leitfaden Elternarbeit in Niedersachsen
Version 0.9 (18.09.2026)
Ein Leitfaden für Eltern, die sich in Klassenelternschaft, Schulelternrat, Konferenzen, Schulvorstand und in den Elternräten auf Gemeinde-, Kreis- und Landesebene engagieren wollen.

Autor: Magnus Rode, auf Basis der Arbeitshilfe „Eltern & Schule" von Hans Schwab.
Worum es geht
Elternarbeit in der Schule hat zwei Seiten. Die eine ist die gesetzlich geregelte Mitwirkung: Eltern wählen Vertretungen, wirken in Konferenzen und im Schulvorstand mit und werden vor wichtigen Entscheidungen gehört. Die andere Seite ist das gelebte Miteinander: Elternabende, an denen man gern teilnimmt, Klassenfeste, Unterstützung bei Projekten, ein guter Draht zu den Lehrkräften.
Dieser Leitfaden verbindet beide Seiten. Er erklärt die Regeln des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) und der Elternwahlordnung (EWO) auf dem Stand vom Schuljahr 2026/27 und gibt viele praktische Hinweise, wie Elternarbeit gelingt. Im Anhang finden sich überarbeitete Muster für Einladungen, Protokolle, Geschäftsordnungen und Wahlniederschriften.
Wie dieser Leitfaden aufgebaut ist
- Kapitel 1 beantwortet die Frage, wozu Elternmitarbeit überhaupt gut ist.
- Kapitel 2 bis 4 erklären die Gremien in der Schule, die Elternräte oberhalb der Schule sowie die Wahlen und Amtszeiten.
- Kapitel 5 und 6 widmen sich der Praxis: Elternabende, Kommunikation, Mitarbeit und gemeinsame Aktionen.
- Kapitel 7 ist eine Arbeitshilfe für Elternvertretungen in Konferenzen und im Schulvorstand.
- Kapitel 8 bis 10 helfen in konkreten Situationen weiter, erklären Schulbehörden und Schulformen und verweisen auf weitere Materialien.
- Kapitel 11 enthält Positionen und Merksätze, die zum Nachdenken anregen sollen.
- Der Anhang liefert Muster und Checklisten zum Anpassen.
Die Kapitel lassen sich unabhängig voneinander lesen. Wer neu gewählt ist, beginnt am besten mit den Kapiteln 2, 4 und 5.
Sprache
Der Leitfaden verwendet, wo möglich, geschlechtsneutrale Begriffe (Lehrkräfte, Eltern, Schulleitung, Mitarbeitende) und sonst die Schreibweise mit Doppelpunkt (Schüler:innen, Elternvertreter:innen). Mit „Eltern" sind immer alle Erziehungsberechtigten im Sinne des § 55 NSchG gemeint.
Rechtsstand und Haftung
Rechtsstand ist das Niedersächsische Schulgesetz in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 23. Juni 2026 (in Kraft seit 1. August 2026) sowie die Elternwahlordnung in der Fassung von 2005. Der Leitfaden ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein Gesetz, Verordnungen und Erlasse; bei Zweifeln hilft die Geschäftsstelle des Landeselternrates oder das zuständige Regionale Landesamt für Schule und Bildung weiter.
Entstehung
Dieser Leitfaden ist mit Unterstützung durch künstliche Intelligenz entstanden. Ein KI-Sprachmodell hat bei der Recherche in den Rechtsquellen, beim Aufbau der Kapitel, bei der Formulierung der Texte und bei der Erstellung der Diagramme mitgearbeitet. Das Titelbild und die Illustrationen zu den Kapiteln 1, 5 und 6 stammen ebenfalls aus einem KI-Bildmodell; sie sind frei erfunden und zeigen keine realen Personen. Die Diagramme sind dagegen aus den Rechtsquellen heraus gezeichnet. Alle Aussagen wurden gegen das Niedersächsische Schulgesetz, die Elternwahlordnung und die einschlägigen Erlasse geprüft; die redaktionelle Verantwortung liegt beim Autor. Hinweise auf Fehler oder überholte Angaben sind willkommen.
Verantwortlich, Impressum und Datenschutz
Verantwortlich für diesen Leitfaden ist Magnus Rode. Es gelten das Impressum und die Datenschutzerklärung unter magnus-rode.de.
Lizenz
Dieser Leitfaden baut auf der Arbeitshilfe „Eltern & Schule – Arbeitshilfe für Elternvertreterinnen und Elternvertreter" von Hans Schwab (11. Auflage, Hannover 2014) auf, die als Web-Fassung frei verfügbar ist. Die Web-Fassung dieser Arbeitshilfe wurde unter der Lizenz CC BY-NC-SA 3.0 DE veröffentlicht. Der vorliegende Leitfaden wird deshalb unter der Lizenz CC BY-NC-SA 4.0 weitergegeben: Namensnennung, nicht kommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen.
Die Informationen des Landeselternrates Niedersachsen und des Niedersächsischen Kultusministeriums wurden zur fachlichen Prüfung herangezogen, aber nicht übernommen.