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Anhang F: Checklisten und Jahresplan

F1: Checkliste Elternabend

Vorbereitung (drei bis vier Wochen vorher)

  • Termin mit der Klassenlehrkraft abstimmen; Schulkalender, Ferien, Feiertage und Parallelklassen prüfen
  • Raum reservieren (Sekretariat, Hausmeisterei); alternativer Ort geklärt
  • Themen sammeln: Wünsche der Eltern, der Lehrkräfte, des Schulelternrates
  • Gäste anfragen (Fachlehrkräfte, Schulsozialarbeit, Beratungslehrkraft, Förderverein, Referent:innen)
  • Tagesordnung erstellen: wenige Punkte, Schwerpunkt zuerst, Zeit für „Verschiedenes"
  • Entscheiden, ob Schüler:innen teilnehmen

Einladung (zehn bis vierzehn Tage vorher)

  • Einladung mit Art der Versammlung, Datum, Uhrzeit, Ort, Tagesordnung, Absender, Rückmeldemöglichkeit
  • Bei Wahlen: Frist von zehn Tagen, Ämter genannt, Empfangsbestätigung
  • Verteilung über das Schulportal, das Sekretariat oder die Kinder; Stellvertretung informiert
  • Persönliche Ansprache von Eltern, die selten kommen; Kontakteltern aktivieren
  • Bei Bedarf Kurzfassung in einfacher Sprache oder weiteren Sprachen

Am Tag selbst

  • Anwesenheitsliste, Namensschilder, Stifte, Plakate oder Tafel, gegebenenfalls Beamer
  • Sitzordnung in Kreis- oder Hufeisenform
  • Getränke, gegebenenfalls Kleinigkeiten zum Essen
  • Protokollführung festlegen
  • Pünktlich beginnen, Zeitplan im Blick behalten, pünktlich enden
  • Nächsten Termin und Themen vereinbaren

Nachbereitung (innerhalb einer Woche)

  • Ergebnisprotokoll an alle Eltern und die Klassenlehrkraft; Punkte von allgemeiner Bedeutung an den Schulelternrat
  • Vereinbarte Aufgaben und Termine nachhalten
  • Anwesenheitsliste auswerten; fehlende Eltern gezielt informieren

F2: Checkliste für neu gewählte Vorsitzende der Klassenelternschaft

  • Kontaktdaten der Eltern der Klasse von der Schule erhalten (§ 31 Abs. 1 NSchG); Einwilligung für eine Klassenliste einholen
  • Verteiler einrichten (Schulportal oder E-Mail in Blindkopie)
  • Kontakt zur Klassenlehrkraft: Erreichbarkeit, Sprechzeiten, Absprachen zu Elternabenden
  • Termine des Schulelternrates notieren; Geschäftsordnung des Schulelternrates lesen
  • Mit der Stellvertretung und den Elternvertreter:innen in der Klassenkonferenz Aufgaben verteilen
  • Informationsabend des Schulelternrates oder des Kreis-/Stadtelternrates für neue Elternvertreter:innen besuchen
  • Rechtsgrundlagen griffbereit: §§ 88 bis 100 NSchG, Elternwahlordnung, Schulordnung der Schule
  • Erste Elternabende planen (drei bis vier im Schuljahr)

F3: Checkliste für den Vorstand des Schulelternrates zu Beginn der Wahlperiode

  • Konstituierende Sitzung innerhalb von zwei Monaten nach den Sommerferien (Einladungsfrist zehn Tage, Ämter benennen)
  • Vor der Sitzung alle Eltern der Schule auf die Wahl der Vertreter:innen für Schulvorstand und Konferenzen hinweisen
  • Geschäftsordnung prüfen und beschließen (Videokonferenz-Regelung, Öffentlichkeit, Fristen)
  • Amtszeit der Vertreter:innen im Schulvorstand festlegen (ein oder zwei Schuljahre)
  • Mitglied und Stellvertretung (oder Delegierte) für den Gemeinde-, Stadt- oder Kreiselternrat wählen und der Kommune melden
  • Wahlergebnisse mit Niederschrift, Anwesenheitsliste und Stimmzetteln an die Schulleitung
  • Liste der Mitglieder und gewählten Vertreter:innen führen; Kontaktdaten der Klassenelternvorsitzenden von der Schule erhalten
  • Sitzungstermine für das Schuljahr festlegen und veröffentlichen
  • Informationsabend für neue Elternvertreter:innen organisieren; Patenschaften anregen
  • Fortbildung für Elternvertreter:innen im Schulvorstand über Elterntrainer:innen des Kreis-/Stadtelternrates anfragen; Kostenübernahme klären
  • Kontakt zu Schülerrat und Förderverein aufnehmen

F4: Jahresplan der Elternarbeit

Zeitleiste über das Schuljahr: Wahlen in den Klassenelternschaften innerhalb eines Monats nach den Sommerferien, Schulelternrat innerhalb von zwei Monaten, Gemeinde- und Kreiselternräte innerhalb von drei Monaten, danach Haushalt, Zeugniskonferenzen, Klassenfahrten und Planung des neuen Schuljahres.

Das Schuljahr der Elternarbeit im Überblick.

Die Angaben beziehen sich auf ein Schuljahr mit Wahlen (alle zwei Jahre). In Zwischenjahren entfallen die Wahlen, die übrigen Termine bleiben.

Zeitraum Klassenelternschaft Schulelternrat Elternräte oberhalb der Schule
Ende der Sommerferien bis 4 Wochen danach Wahlversammlungen in den Klassen (Einladung durch die Klassenlehrkraft, Frist 10 Tage) Bisheriger Vorstand bereitet die konstituierende Sitzung vor
bis 2 Monate nach den Sommerferien Erste reguläre Elternabende, Klassenlisten, Verteiler Konstituierende Sitzung: Vorstand, Schulvorstand, Konferenzen, Ausschüsse, Mitglied für Gemeinde-/Stadt-/Kreiselternrat; Geschäftsordnung Wahlen zum Landeselternrat nur im Jahr des Amtszeitendes
bis 3 Monate nach den Sommerferien Informationsabend für neue Elternvertreter:innen Wahl der Gemeinde-, Stadt- und Kreiselternräte (Einladung durch Gemeinde oder Landkreis); Vorstandswahl
Oktober bis Dezember Elternabend zu Halbjahresthemen; Weihnachtsaktionen Sitzung: Haushaltsplan der Schule (Schulvorstand), Lernmittelausleihe, Ganztag Erste Sitzungen; Vorschläge für die kommunalen Schulausschüsse nach Kommunalwahlen
Januar bis März Elternabend nach den Halbjahreszeugnissen; Übergänge (Klasse 4, Klasse 10) Sitzung: Berichte aus Konferenzen und Schulvorstand, Anhörung zu Schulprogramm und Leistungsbewertung Schulentwicklungsplanung, Anhörungen des Schulträgers
April bis Juni Elternabend zu Klassenfahrt, Festen, Rückblick; Terminplanung fürs neue Schuljahr Sitzung: Rückblick, Entlastung der Schulleitung im Schulvorstand, Vorbereitung der Wahlen Versammlung des Landeselternrates mit den Kreis- und Stadtelternräten
laufend Protokolle, Rundschreiben, Kontakt zur Klassenlehrkraft Berichte in die Klassen, Kontakt zu Schulleitung, Schülerrat, Förderverein Berichte in die Schulelternräte
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