Materialien, Rechtsquellen und Links
Für die Elternarbeit muss niemand alle rund 150 Verordnungen und Erlasse kennen. Ein paar Grundtexte gehören aber in die „Handbücherei" jeder Elternvertretung, und die meisten davon sind kostenlos im Internet verfügbar. Dieses Kapitel nennt die wichtigsten Quellen. Der Schulträger stellt Rechtstexte auf Wunsch zur Verfügung; die Schulleitung hat die Sammlung der Schulvorschriften, in die Elternvertretungen Einsicht nehmen können.
Gesetz und Verordnungen
- Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2026. Die für Eltern wichtigsten Teile: §§ 34 bis 41 (Konferenzen, Schulvorstand, Ausschüsse), § 55 (Erziehungsberechtigte), §§ 58 bis 71 (Rechte und Pflichten der Schüler:innen, Schulpflicht), §§ 88 bis 100 (Elternvertretung), § 110 (kommunale Schulausschüsse), §§ 168 bis 175 (Landeselternrat). Online beim Kultusministerium, bei www.schure.de und im Vorschrifteninformationssystem NI-VORIS.
- Elternwahlordnung (EWO) vom 4. Juni 1997, zuletzt geändert 2005: Verfahren der Wahlen aller Elternvertretungen. Online beim Kultusministerium und beim Landeselternrat.
- Verordnung über das Berufungsverfahren für die kommunalen Schulausschüsse.
- Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen (WeSchVO): Versetzung, Überspringen, Zurücktreten, Übergänge und Überweisungen. Wichtig für Elternvertreter:innen in der Klassenkonferenz.
- Verordnungen über die Abschlüsse im Sekundarbereich I, über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) und über die berufsbildenden Schulen (BbS-VO).
- Verordnung zu Nachteilsausgleich und Notenschutz nach § 58a NSchG (neu ab 2026).
Erlasse, die Elternvertretungen kennen sollten
- Grundsatzerlasse der Schulformen („Die Arbeit in der Grundschule", „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Oberschule", „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums", „Die Arbeit in der Integrierten Gesamtschule" usw.): Aufgaben und Ziele, Stundentafeln, Leistungsbewertung, Zahl der Klassenarbeiten, Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten.
- Ergänzende Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zur Schule und zur Schulpflicht: Krankmeldung, Beurlaubung, Befreiung, Ruhen der Schulpflicht.
- Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen: Ankündigung, Höchstzahl pro Woche, Regel zur Nichtwertung bei mehr als 30 Prozent der Noten „mangelhaft" oder „ungenügend". Der Schulvorstand kann teilweise abweichen.
- Hausaufgaben an den allgemein bildenden Schulen: Zeitrahmen je Schulstufe; abweichende schuleigene Konzepte sind über den Schulvorstand möglich.
- Zeugnisse in den allgemein bildenden Schulen: Form der Zeugnisse, Arbeits- und Sozialverhalten.
- Klassenbildung und Lehrkräftestundenzuweisung: Klassengrößen und Stundenzuweisung.
- Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule: Antrag über den Schulvorstand, Beteiligung von Schulelternrat und Schülerrat.
- Entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln: Der Schulelternrat hat hier teilweise Zustimmungsrechte.
- Sonderpädagogische Förderung: Feststellungsverfahren, Förderorte, Förderplanung.
- Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen.
- Erziehungsmittel, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen: Verfahren nach § 61 NSchG.
- Übertragung erweiterter Entscheidungsspielräume an Eigenverantwortliche Schulen („Deregulierungserlass"): benennt die Erlasse, von denen der Schulvorstand abweichen darf.
- Schulfahrten, Aufsicht, Werbung und Sponsoring, Datenschutz in Schulen und der Orientierungsrahmen Schulqualität in Niedersachsen als Grundlage für Selbstevaluation und Schulinspektion.
Erlasse werden im Schulverwaltungsblatt für Niedersachsen (SVBl.) und im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht. Der amtliche Teil des Schulverwaltungsblatts steht auf der Webseite des Kultusministeriums kostenlos zur Verfügung; die Schule hat das Blatt ebenfalls.
Webseiten
| Angebot | Adresse | Inhalt |
|---|---|---|
| Niedersächsisches Kultusministerium | www.mk.niedersachsen.de | Schulgesetz, Verordnungen, Schulformen, Schulverwaltungsblatt, Presseinformationen |
| Bildungsportal Niedersachsen | bildungsportal-niedersachsen.de | Regionale Landesämter, Schulorganisation, Mitwirkung der Eltern, Datenschutz, Informationsblatt zu den Wahlen |
| Niedersächsischer Bildungsserver (NiBiS) | www.nibis.de | Kerncurricula und Rahmenrichtlinien, Unterrichtsmaterial, Evaluation |
| Schulrecht Niedersachsen (schure) | www.schure.de | Gesetze, Verordnungen und Erlasse in Volltext, thematisch geordnet |
| NI-VORIS | voris.wolterskluwer-online.de | amtliches Vorschrifteninformationssystem des Landes |
| Landeselternrat Niedersachsen | Elterninformationen | Stellungnahmen, Elterninformationen, Vorlagen (Einladung, Geschäftsordnung, Wahlprotokoll), Kontakte der Kreis- und Stadtelternräte |
| Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen | www.lfd.niedersachsen.de | Datenschutz in Schulen, Merkblatt zu Messengern, Videokonferenzen |
| Landesunfallkasse Niedersachsen / GUV Hannover | www.lukn.de | Schülerunfallversicherung, Unfallanzeige |
| Landesschülerrat Niedersachsen | www.lsr-nds.de | Schülervertretung auf Landesebene, Partnergremium der Elternvertretung |
Fortbildung und Beratung
- Kreis- und Stadtelternräte bieten Informationsabende für neue Elternvertreter:innen und vermitteln Elterntrainer:innen für die Arbeit im Schulvorstand. Die Kontaktdaten stehen auf der Webseite des Landeselternrates.
- Landeselternrat: Die Geschäftsstelle beantwortet Anfragen oder leitet sie an zuständige Mitglieder weiter.
- Regionale Landesämter für Schule und Bildung: Servicestellen, schulpsychologische Beratung, Datenschutzberatung, Beratung für Schülervertretungen.
- Volkshochschulen, kirchliche Bildungswerke, Familienbildungsstätten: Kurse zur Elternmitwirkung und zu Erziehungsfragen.
- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Niedersachsen: Herausgeberin der ursprünglichen Arbeitshilfe „Eltern und Schule", auf der dieser Leitfaden beruht.
Literatur
- Brockmann, Littmann, Schippmann: Niedersächsisches Schulgesetz, Kommentar (Loseblattwerk).
- Bräth, Eickmann, Galas: Niedersächsisches Schulgesetz, Kommentar.
- Hans Schwab: Eltern und Schule. Arbeitshilfe für Elternvertreterinnen und Elternvertreter. 11. Auflage, Hannover 2014. Web-Fassung als PDF
- Landeselternrat Niedersachsen: Leitfaden zur Elternarbeit in Niedersachsen, Stand 2018, und weitere Vorlagen unter Elterninformationen.
Kommentare zum Schulgesetz sind für die Elternarbeit nicht zwingend nötig, für die Arbeit im Schulelternrat aber hilfreich. Eine Anschaffung für den Schul- oder Kreiselternrat kann beim Schulträger beantragt werden.