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Wozu eigentlich Elternmitarbeit?

Mit KI erzeugte Illustration: Zwei Arme reichen von gegenüberliegenden Seiten ins Bild und setzen über einem aufgeschlagenen Buch vier Puzzleteile zusammen. An der Nahtstelle leuchtet es warm auf.

Die Schule hat den Auftrag, jedes Kind bestmöglich zu fördern und zu Chancengerechtigkeit beizutragen. Als Eltern wünschen wir uns, dass die Schule sich für unsere Kinder einsetzt. Aber reicht das? Ist es nicht besser, wenn wir selbst dazu beitragen, dass diese Ziele erreicht werden? Wir haben das Recht dazu: Das Niedersächsische Schulgesetz sieht ausdrücklich vor, dass Eltern in der Schule mitwirken, in den Klassenelternschaften, im Schulelternrat, in Konferenzen, Ausschüssen und im Schulvorstand. Ein Recht zu haben genügt jedoch nicht. Es muss auch wahrgenommen werden, zum Wohl unserer Kinder.

Warum fällt der Anfang oft schwer?

Viele Eltern zögern, sich in der Schule zu engagieren. Die Gründe sind ernst zu nehmen:

  • unangenehme Erinnerungen an die eigene Schulzeit,
  • Unsicherheit darüber, wie Schule heute funktioniert,
  • die Sorge, „dumme" Fragen zu stellen oder etwas Falsches zu sagen,
  • die Doppelbelastung durch Beruf, Familie und Haushalt,
  • Angst, dass eigenes Engagement dem Kind schaden könnte,
  • eine nüchterne Atmosphäre in Klassenräumen, die nicht zum Verweilen einlädt.

Ob jemand bereit ist, sich zu beteiligen, hängt vor allem davon ab, ob die ersten Erfahrungen positiv sind: ob man sich willkommen fühlt, ob der Ton entspannt ist und ob die eigene Zeit sinnvoll genutzt wird. Genau darauf haben Elternvertreter:innen Einfluss.

Erziehungspartnerschaft

Das Grundgesetz stellt das Erziehungsrecht der Eltern (Art. 6 Abs. 2 GG) neben den staatlichen Bildungsauftrag der Schule (Art. 7 Abs. 1 GG). Beide sind gleichrangig. Das Bundesverfassungsgericht hat schon 1972 festgestellt, dass die gemeinsame Erziehungsaufgabe von Eltern und Schule nicht in einzelne Zuständigkeiten zerlegt werden kann, sondern in einem sinnvoll aufeinander bezogenen Zusammenwirken zu erfüllen ist. Das Niedersächsische Schulgesetz setzt das um: Die Schule führt den Dialog mit den Eltern über die Entwicklung und den Leistungsstand des Kindes (§ 55 Abs. 2 NSchG), und die Lehrkräfte erörtern Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts mit den Klassenelternschaften (§ 96 Abs. 4 NSchG).

Schule und Elternhaus haben sich beide stark verändert. Die Schule soll auf Ausbildung, Studium und Beruf vorbereiten, Ganztagsangebote organisieren, inklusiv arbeiten und digitale Medien sinnvoll einsetzen. Zu Hause sind viele Eltern unsicher, wie sie ihre Kinder in einer Welt begleiten sollen, die sich schnell wandelt. Niemand kann diese Aufgaben allein lösen. Deshalb müssen Lehrkräfte von sich aus den Kontakt zu den Eltern suchen, um deren Perspektive kennenzulernen. Und Eltern sollten den Kontakt zu den Lehrkräften suchen, um deren Sichtweise und Ziele zu verstehen und mit den eigenen Kindern darüber sprechen zu können.

Wem nützt Elternmitarbeit?

  • Uns Eltern, weil wir viel über Schule und Erziehung lernen und die Schulzeit unserer Kinder bewusster begleiten können.
  • Unseren Kindern, weil sie merken, dass Elternhaus und Schule an einem Strang ziehen, und weil widersprüchliche Erwartungen sie verunsichern.
  • Den Lehrkräften, weil sie durch den Austausch mit Eltern die Lebenswelt der Schüler:innen besser verstehen und Unterstützung erfahren.
  • Der Schule als Ganzes, weil Schulprogramm, Schulordnung, Ganztag, Leistungsbewertung und vieles mehr nur mit Beteiligung aller Gruppen tragfähig werden.

Mut zum Anfang

Elternarbeit ist nicht immer einfach. Auf beiden Seiten gibt es Hemmungen, die erst überwunden werden müssen. Wenn man sich näher kennenlernt, wird die Atmosphäre entspannter, und die Zusammenarbeit macht Freude. Natürlich gibt es auch Ärgernisse. Aber gerade eine gute, eingespielte Elternmitarbeit ist die beste Voraussetzung dafür, schwierige Fragen offen anzusprechen und vernünftige Lösungen zu finden. Nur Mut!

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